Ableben
Wir sind zur Verantwortung gerufen
Da Gott ein Gott der Ordnung ist, entspricht es seinem Willen, dass wir unser Ableben in jeder Hinsicht ordnen und klare Verhältnisse auch über unser irdisches Leben hinausschaffen.
In 1. Kor 4,1 werden wir unterrichtet, dass wir als Verwalter über alles von Gott Empfangene eingesetzt sind. Verwalterschaft und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden. Gemäss Mt 25,14-30 werden wir für das uns Anvertraute einmal vor dem Herrn Rechenschaft abzulegen haben. Durch unsere Menschwerdung ist uns allen das Leben als Gabe geschenkt worden. Wir sind aufgerufen, damit nach Geist, Seele und Leib bis zu unserem Tod verantwortlich umzugehen.
Der Bereich des Geistes
Hier muss die Frage gestellt werden, ob ich mit Gott und meinen Mitmenschen im Reinen bin und mein Leben in Ausrichtung von Kolosser 3,1 steht „Seid ihr nun mit Christus auferstanden, so sucht was droben ist...“.
Der Bereich der Seele
Darin ist u.a. der Wille enthalten, der in folgenden drei Bereichen zum Tragen kommen soll:
• Testament: Verteilung von Gut und Geld
• Anweisungen: David: 1 Könige 2,1-9; Jesus: Johannes 19,27
• Bestattung: Josef: Hebräer 11,22
Der Bereich Leibes
Der Leib darf nicht als ‘Anhängsel’ eingestuft werden. Weil er genauso wie Geist und Seele von Gott geschaffen wurde, kommt ihm ausserordentliche Bedeutung zu. Jakob und Joseph beispielsweise hatten mit Bestimmtheit über ihren Leib verfügt (1. Mose 50,5 + 25). Bezüglich des Leibes erhebt sich zusätzlich die wichtige Frage nach der Art der Bestattung.
Vorkehrungen bezüglich des Ablebens
Es empfiehlt sich, alle wichtigen Unterlagen an einem Ort aufzubewahren und eine Vertrauensperson darüber zu informieren.
- Niederlassungsbewilligung/Familienbüchlein
- Testament
- Patientenverfügung
- Lebenslauf
- Verfügungen betreffend die Bestattung (Art der Bestattung, zuständige (Kirch-) Gemeinde)
- Gestaltung meiner Abdankungsfeier (Abdankungstext, Lieder/Chorusse/Musikstücke, Sonstiges)