Erbschaft und Legat
Gottes Werk über das Leben hinaus weitertragen
Du hast die Möglichkeit, in deinem Testament die Pfimi Bern (Pfingstgemeinde Bern) zu bedenken. Neben der Versorgung deiner Familie kannst du durch ein Legat an die Pfimi Bern dazu beitragen, dass Gottes Reich auch nach deinem Leben weiter wächst. Wenn du die Pfimi Bern in deinem Testament aufnehmen möchtest, bieten wir dir gerne ein persönliches unverbindliches Gespräch an. So kannst du deine Wünsche und Anliegen in Ruhe mit uns besprechen.
TESTAMENT
In einem Testament kannst du selbst festlegen, wie dein Vermögen nach deinem Tod verteilt wird – zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtteilen. Gibt es keine nahen Angehörigen oder ein Testament, geht das Erbe automatisch an den Staat. Ein Testament ist nur gültig, wenn es handschriftlich von dir selbst geschrieben oder notariell beglaubigt ist.
Handgeschriebenes Testament
Das handschriftliche Testament ist die einfachste Form. Du schreibst es eigenhändig, gut lesbar und unterschreibst es mit Ort und Datum. Es sollte klar als „Testament“ bezeichnet sein. Die Personen oder Institutionen, die du begünstigen möchtest, sollten mit Namen und Adresse genau angegeben werden.
Öffentliches Testament
Wenn du das Testament nicht selbst schreiben kannst, lässt du es in Anwesenheit von zwei Zeugen von einer offiziellen Person (z.B. einem Notar) aufsetzen, die deinen Willen dokumentiert.
Erben bestimmen
Du kannst in deinem Testament neben den Pflichtteilen auch weitere Erben einsetzen. Das können Personen oder Organisationen sein.
Legat / Vermächtnis
Ein Legat oder Vermächtnis ist eine spezielle Zuwendung im Testament. Das kann ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand (zum Beispiel Kunst, Wertpapiere oder Immobilien) sein, der einer bestimmten Person oder Organisation zugutekommt.